BVfK-Wochenendticker 21. Dezember 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Die Beleibtheit der Börse in der Händlerschaft ist kaum steigerungsfähig.

 

Preiserhöhungen auf Grundlage banaler Fakten.

 

2,9 Milliarden-Rekord beim world-wide-digital-Monopoly.

 

Ein weiterer Schritt zur Unabhängigkeit: Ab 1. Januar online: www.bvfk-autowelt.de

 

Hyundai intensiviert Vorgehen gegen EU-Neuwagenanbieter.
Testkäufer beschaffen Beweise.

 

Einladung zur BVfK-Sonderkonferenz EU-Neuwagenhandel 2020 mit Schwerpunkt Hyundai.

 

Geruhsame und fröhliche Weihnachtstage!

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Warum Webseiten gehackt werden - und wie sie sich schützen können

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Neue Förderrechtlinie in den Startlöchern: Umweltbonus wird ausgeweitet!
Antragstellung für freie Händler soll einfacher werden

 

EU-Nettowarenlieferungen: Neue USt-IdNrn. für in den Niederlanden registrierte Einzelunternehmer ab 01.01.2020!

 

Termine:

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen".

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

das Verhältnis zwischen den Kfz-Internetplattformen und ihren Kunden scheint noch schlechter zu sein als das zwischen Dealern und ihren Junkies. Das könnte man jedenfalls annehmen, wenn man sich so manche stimmungsgeladene Rückmeldung aus Händlerkreisen auf das Angebot von mobile-de, sich die Urkunde für lange Partnerschaft und die Zufriedenheit der Kunden doch bitteschön selbst auszudrucken anschaut:

„Die Beleibtheit der Börse in der Händlerschaft ist meiner Meinung nach ohnehin kaum steigerungsfähig. Nun stellt man den zahlenden Händlern zuerst zum x-ten Mal höhere Rechnungen in Aussicht, gleichzeitig sich selbst ein Armutszeugnis aus.

Wer also ein Interesse daran hat, sich selbst zu beweihräuchern und dem Ganzen mit einer mobile.de-Urkunde Ausdruck zu verleihen, der lädt sich diese bitteschön herunter, und druckt sie gefälligst auf seinem eigenen Papier. Gern auch aufzuhängen im eigenen Rahmen, oder einem freigemachten von Autoscout.

Einmal mehr beweist man richtig Größe, und verdeutlicht die Wertschätzung derer, welche den gigantischen finanziellen Erfolg seit vielen Jahren ermöglichen. Aber ich denke da geht noch was!

Kaum deutlicher kann man herausstellen wie man unverfroren seine marktbeherrschende Position einsetzt und missbraucht.“

Und genau hier findet sich der Unterschied: nachhaltige Dealer sind auch am Überleben ihrer Junkies interessiert. Internationalen Konzernen, ob aus den USA, China, oder Korea gesteuert, dürfte das egal sein. Die dort tätigen Mitarbeiter kommen selten aus dem Autohandel und werden so gut bezahlt, dass sie lernen mit dem enormen Spannungsfeld umzugehen, in dem sie sich befinden, wenn sie mit ihren Kunden kommunizieren. Dass dies dennoch nicht einfach ist, wird deutlich, wenn man hört, dass die Teilnahme an einer durchaus moderaten BVfK-Händlerdiskussion als „Grillen“ empfunden wird.

Es sind die im Grunde genommen banalen Fakten, die auch letztendlich die regelmäßigen Preiserhöhungen nachvollziehbar machen. Je höher die Einnahmen, egal aus welcher Quelle, umso größer der Marktwert des Unternehmens. Was beim normalen Autohaus nur selten eine besondere Rolle spielt, hat beim world-wide-digital-Monopoly beinahe tägliche Relevanz und dies, wie man am jüngsten Megadeal sieht, nach konservativer Unternehmenslehre ohne Rücksicht auf mittel- oder langfristige Folgen. Autoscout ist vergangene Woche für die Rekordsumme von schlappen 2,9 Milliarden € über den Tisch gegangen. Es ist kaum zu erwarten, dass die Investoren nun mit Preissenkungen um die Sympathie ihrer Kunden werben werden.

Es wird also nicht einfacher, sondern anspruchsvoller werden, für viele auch schwieriger. Damit „schwierig“ nicht zur Unmöglichkeit wird, arbeiten die BVfK-Digitalspezialisten seit gut zwei Jahren mit dem Auftrag “Unabhängigkeitserklärung“ an vielen tollen Lösungen, die nun Stück für Stück fertig werden. So wird am 1. Januar 2020 die lang ersehnte Endkundenplattform BVfK-Autowelt an den Start gehen.  

So schwierig das Jahr 2019 auch war, so häufig hieß es auch aus Händlerkreisen: „da geht noch was!“ Denn neben vielen Klagen gab es bei der großen BVfK-Händlerumfrage Rückblick 2019 vom vergangenen Mittwoch auch positiv-pragmatische Rückmeldungen wie: „Es ist wie es ist. Man kann das Beste daraus machen oder sich als Opfer sehen!“

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen das Beste für Ihren Autohandel und natürlich geruhsame und fröhliche Weihnachtstage!

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Hyundai intensiviert Vorgehen gegen EU-Neuwagenanbieter. Testkäufer beschaffen Beweise.

 

Einladung zur BVfK-Sonderkonferenz EU-Neuwagenhandel 2020 mit Schwerpunkt Hyundai.

Wie einer jüngst verschickten Abmahnung von Hyundai (Deutschland) zu entnehmen ist, ermittelt der koreanische Händler auch vor Ort gegen freie Anbieter von Hyundai-Neuwagen. Es ist davon auszugehen, dass Testkäufer gezielt losgeschickt werden, um Beweise über die Garantieaussagen der freien Händler zu beschaffen.

Hyundai steht bekannterweise auf dem Standpunkt, dass freie Händler ihre Hyundai-Neuwagen ohne Garantieversprechen anzubieten haben, da die Hyundai-Neuwagengarantie nur gelte, wenn die Fahrzeuge direkt von einem Hyundai-Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurden. Fahrzeuge des freien Marktes würden nicht dazu zählen, selbst wenn diese über einem EU-ausländischen Importeuer in Verbindung mit einer ausdrücklichen Garantiezusage beschafft wurden und am Ende auch tatsächlich die Hyundai-Garantie erhalten. Der BVfK hält das Vorgehen für rechtlich fragwürdig. Es sind verschiedenen Verfahren gerichtsanhängig.

Dieses und andere Themen werden bei der Sonderkonferenz EU-Neuwagenhandel 2020 mit Schwerpunkt Hyundai Mitte Januar in Bonn sein. Wie gewohnt werden wie bei besonders anspruchsvollen Aufgaben auch externe Spezialisten teilnehmen und den Fragen und Wünschen der Händler gemeinsam mit den BVfK-Juristen Rede und Antwort stehen.

Der Hyundai-Komplex ist nicht das einzig brisante Thema freier Neuwagenhändler. So wird z.B. Marktsteuerung zur Einhaltung des EU-Flottenverbrauchs u.a. einen drastischen Rückgang von Tageszulassungen mit noch nicht vorhersehbaren Folgen haben.

Ist das alles rechtskonform? Was sagt das Bundeskartellamt und die EU-Wettbewerbskommission dazu.

Wir bitten interessierte BVfK-Mitglieder um Rückmeldung bei bestehendem Interesse und Äußerung von Terminwünschen. Es stehen derzeit noch alternativ der 14. oder der 16. Januar zur Wahl.

Wer teilnehmen möchte bitte E-Mail samt Terminwunsch senden an: vorstand@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung

Warum Webseiten gehackt werden - und wie sie sich schützen können

Die Zahl der gehackten Webseiten steigt rapide an und die Ziele der Angriffe sind immer die Gleichen - Geld verdienen oder erpressen oder um bewusst Schaden anzurichten.

Versand von SPAM & Phishingmails

Die wohl am häufigsten verbreitete Absicht Krimineller, eine Webseite zu hacken, ist der Versand von SPAM oder Phishing-Mails, wobei man sich gern die Technik, Performance und Decknamen (Domainnamen) anderer leiht.
Über den Server lassen sich dann massenhaft E-Mails versenden, die entweder Werbung oder Phishing-Links enthält.

Ihren guten Ruf zerstören

In manchen Fällen werden Webseiten aber auch bewusst attakiert, um diese dann komplett lahm zu legen oder Schadhafte Inhalte platziert um so Ihr Ranking zu beeinflussen. Mit sogenannten DDoS-Atacken werden dann so viele Anfragen an Ihren Server gesendet, das dieser unter Volllast zusammenbricht.

Aufmerksamkeit

Die sichtbarste Variante einer gehackten Seite, sind sogenannte Defacements. Dabei werden die Inhalte der Seite überschrieben und mit den eigenen Inhalten gefüllt. Oftmals sogar in einer Fremdsprache. Auf diese Weise verschaffen sich die Hacker eine Domain, über die sie dann politische Aussagen oder andere Statements machen möchten.

Missbrauch als Downloadseite für Malware

Eine ziemlich fiese Methode ist es, die gehackte Seite so zu manipulieren, dass der Besucher automatisch beim öffnen der Seite eine infizierte Datei herunterlädt. Die etwas gnädigere Variante ist es Malware auf ihrem Webspace abzulegen und die Links zu den schädlichen Dateien dann in E-Mails zu versenden.

Wie sie sich schützen können?

Wenn Sie keinen professionellen Betreuer für Ihre Webseite haben, der sich um die Sicherheit Ihrer Seite kümmert, können Sie als Betreiber einer Webseite mit den folgenden Tipps schon eine ganze Menge Schaden abwenden:

Sichere Passwörter

Die einfachste und leider auch mit eine der häufigsten Ursachen, womit sich Kriminelle Zugang zu Ihrer Webseite verschaffen können, sind schwache Passwörter.
Verwenden Sie Zahlen, Sonderzeichen und Groß-Klein-Schreibung um für ein Passwort. Starke Passwörter und niemals dasselbe verwenden, andernfalls öffnen Sie wohl möglich noch weitere Tore. Google verwaltet Passwörter ganz gut, es gibt aber auch Passwort-Manager-Software, die ein sehr gutes Gedächtnis haben.

Immer aktuell sein

Gerade, wenn Sie Ihre Seite mittels Content Management System (CMS) verwalten, achten Sie darauf, dass nur Plugins verwendet werden, die gebraucht werden und aktualisieren Sie diese und das CMS selbst in regelmäßigen Abständen.

Guter Hostinganbieter

Ein guter Hostinganbieter informiert Sie rechtzeitig bei Auffälligkeiten und greift selbst ein, wenn verdächtige Aktivitäten auf Ihrem Webspace erkannt werden. Bevor Sie eine Webseite erstellen, sollten Sie Ihren Hostinganbieter fragen, wie er die Seiten seiner Kunden schützt.

Ein sicheres Wochenende wünscht 

Ihre BVfK-IT

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Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert? 

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein: >>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: Registrieren: >>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet:

- BVfK-Ankaufplattform, inklusive Fahrzeugankauf für die eigene Website

- BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

- Ideen- und Projektplanungsforum:  Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.  

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Neue Förderrechtlinie in den Startlöchern: Umweltbonus wird ausgeweitet!
Antragstellung für freie Händler soll einfacher werden

Die Ergebnisse des Spitzengesprächs zur Mobilität im Kanzleramt im vergangenen Monat stehen nunmehr vor der Umsetzung. Um den Absatz von E-Autos anzukurbeln, wird eigens die Förderrichtlinie zum Umweltbonus geändert. Auf Nachfrage des BVfK teilte das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in dieser Woche mit, dass die geänderte Richtlinie bereits im Januar, spätestens jedoch im Februar 2020 in Kraft treten soll.

Der Umweltbonus ist der gemeinsame Förderbeitrag von Bundesregierung und Automobilherstellern, um den Verkauf von E-Autos zu verstärken. Die Kaufprämie soll nun verlängert und deutlich erhöht werden. So soll der Bonus für reine E-Autos von 4.000 € auf 6.000 € und für Plug-In-Hybride von 3.000 € auf 4.500 € bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 € steigen. Bei teureren Fahrzeugen soll es noch eine Prämie in Höhe von 5.000 € bzw. 3.750 € geben. Zudem sollen nun erstmals nicht mehr nur noch neue E-Autos, sondern auch junge gebrauchte E-Autos unter bestimmten Voraussetzungen von der Förderung profitieren.

In der Vergangenheit berichteten BVfK-Mitglieder von Schwierigkeiten bei der Beantragung der Prämie. Hintergrund ist, dass der Bundesanteil am Umweltbonus nur gewährt wird, wenn der jeweilige Automobilhersteller sich zuvor bereiterklärt hat, seinen Eigenbeitrag zu leisten. Dies kann lediglich dadurch nachgewiesen werden, dass der im Kaufvertrag ausgewiesene Listenpreis des Basismodells derzeit um mind. 2.000 € (nach neuer Förderrichtlinie wohl mind. 3.000 €) bei reinen E-Autos unter dem Referenzwert, dem sog. „BAFA-Listenpreis“ liegt. Diesen Referenzwert kennen jedoch nur die Automobilhersteller sowie das BAFA selbst. Freie Händler erhalten darüber keine Auskunft. Diesen ist also bei Antragstellung in der Regel unbekannt, ob der einzutragende Nettokaufpreis ausreichend weit unter dem „BAFA-Listenpreis“ liegt, um in den Genuss der Prämie zu gelangen.

Diese missliche Situation hat der BVfK dem BAFA schriftlich geschildert. Die Rückmeldung des zuständigen Sachbearbeiters in dieser Woche lässt eine Verbesserung für den freien Handel vermuten. Der Referenzwert soll zukünftig transparenter werden. Es soll sich dabei nach Auskunft des BAFA um den niedrigsten Netto-Listenpreis des jeweiligen Basismodells in Deutschland zur Markteinführung handeln. In diesem Zusammenhang will das BAFA auch der Forderung des BVfK nachkommen und die Referenzwerte auf seiner Website öffentlich zugänglich machen. Hierdurch sollte die Antragstellung für freie Händler, die den Bonus auch für ihre Endkunden beantragen können, erleichtert werden.

Darüber hinaus soll die Eigenschaft eines EU-Imports einer Förderung nicht entgegenstehen. Schädlich könnten in diesem Zusammenhang bisher jedoch Tageszulassungen gewesen sein. Vor dem Hintergrund, dass zukünftig auch junge gebrauchte E-Autos gefördert werden sollen, ließ das BAFA durchblicken, dass sich diese Problematik jedoch durch die Änderung der Förderrichtlinie erledigen könnte.
Wir verfolgen die weitere Entwicklung im Interesse der BVfK-Mitglieder und werden anlassbezogen berichten. Sofern Sie Rückfragen haben oder aber weitere Anmerkungen machen möchten, stehen wir Ihnen unter rechtsabteilung@bvfk.de zur Verfügung!

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EU-Nettowarenlieferungen: Neue USt-IdNrn. für in den Niederlanden registrierte Einzelunternehmer ab 01.01.2020!

In den Niederlanden registrierte Einzelunternehmer erhalten ab dem 01.01.2020 neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.). Die den Einzelunternehmern bisher erteilte USt-IdNr. wird ab dem Zeitpunkt der Umstellung ungültig. Die übrigen niederländischen USt-IdNrn. sind von der Umstellung nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen.

Kfz-Händler müssen im Zusammenhang mit EU-Nettowarenlieferungen in die Niederlande daher zukünftig Folgendes beachten:

1. Ab dem 01.01.2020 müssen in Deutschland registrierte Unternehmer für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen an einen in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmer grundsätzlich dessen neue niederländische USt-IdNr. verwenden.

Empfehlung: Unterhalten Sie Liefer- und Leistungsbeziehungen mit niederländischen Einzelunternehmern, erfragen Sie rechtzeitig vor Ausführung der ersten Lieferung im Jahr 2020 von diesen die neue USt-IdNr.!

2. Bestätigungsanfragen nach § 18e UstG werden von den zuständigen niederländischen Behörden ab dem 01.01.2020 nur für die ab diesem Zeitpunkt gültigen USt-IdNrn. bestätigt.

Empfehlung: Führen Sie Bestätigungsanfragen zu niederländischen Unternehmen für Lieferungen vor dem 01.01.2020 vor Ablauf des Jahres 2019 durch! Wird eine niederländische USt-IdNr. ab dem 01.01.2020 nicht (mehr) bestätigt, sollten Sie sich zunächst an Ihren niederländischen Vertragspartner wenden, um ggfs. dessen neue USt-IdNr. zu erhalten.

3. In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist für Meldezeiträume ab Januar 2020 zwingend die neue niederländische USt-IdNr. anzugeben. Andernfalls kommt es zu Beanstandungen durch das Bundeszentralamt für Steuern und das zuständige Finanzamt hat in der Folge zu prüfen, ob die von Ihnen in Anspruch genommene Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu versagen ist.
Bei Rückfragen steht Ihnen die BVfK-Steuerabteilung unter steuerabteilung@bvfk.de zur Verfügung.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt anmelden: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

Jetzt anmelden: https://www.bvfk.de/anmeldung-bvfk-jubilaeumskongress-2020/

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